SEV-Verwaltung

MIETVERWALTUNG VON TEILEIGENTUM

Hierbei handelt es sich um die komplette Mietverwaltung Ihres Wohn-/Teileigentums innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.

  • Entgegennahme oder Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsentgelte zu den Fälligkeitsterminen Eingangskontrolle
  • Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen, soweit der Erhöhungsbetrag unmittelbar mietvertraglich bestimmt ist und Umlage der gesetzlich zulässigen Betriebskosten.
  • Leistung aller für die Bewirtschaftung notwendiger Zahlungen an den Fälligkeitsterminen, sofern diese das Sondereigentum betreffen.
  • Abschluss von Wartungsverträgen mit entsprechenden Fachfirmen, z. B. Wartung einer dezentralen Warmwasseraufbereitungsanlage.
  • Veranlassung und Überwachung aller erforderlichen laufenden Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen.
  • Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter nach Wirksamwerden der Jahresabrechnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung.
  • Kündigung bzw. Entgegennahme von Kündigungen.