SEV-Verwaltung
MIETVERWALTUNG VON TEILEIGENTUM
Hierbei handelt es sich um die komplette Mietverwaltung Ihres Wohn-/Teileigentums innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Entgegennahme oder Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsentgelte zu den Fälligkeitsterminen Eingangskontrolle
- Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen, soweit der Erhöhungsbetrag unmittelbar mietvertraglich bestimmt ist und Umlage der gesetzlich zulässigen Betriebskosten.
- Leistung aller für die Bewirtschaftung notwendiger Zahlungen an den Fälligkeitsterminen, sofern diese das Sondereigentum betreffen.
- Abschluss von Wartungsverträgen mit entsprechenden Fachfirmen, z. B. Wartung einer dezentralen Warmwasseraufbereitungsanlage.
- Veranlassung und Überwachung aller erforderlichen laufenden Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen.
- Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter nach Wirksamwerden der Jahresabrechnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung.
- Kündigung bzw. Entgegennahme von Kündigungen.